{"id":90,"date":"2016-07-07T16:20:57","date_gmt":"2016-07-07T16:20:57","guid":{"rendered":"http:\/\/chaos-larp.de\/?page_id=90"},"modified":"2020-02-09T08:11:08","modified_gmt":"2020-02-09T08:11:08","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/chaos-larp.de\/?page_id=90","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/chaos-larp.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Vereinssatzung_Chaoslarp_2020.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Download der Satzung [2020] (pdf)<\/a><\/p>\n<p><strong>\u00a71<\/strong><\/p>\n<p>Name und Sitz<\/p>\n<p>Der Verein tr\u00e4gt den Namen Chaos-LARP e.V., Verein f\u00fcr Live-Rollenspiel und erlebte Geschichte. Der Verein hat seinen Sitz in Koblenz.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong><\/p>\n<p>Zweck des Vereins<\/p>\n<p>1.<br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabeordnung. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Zweck des Vereins sind die F\u00f6rderung von Kunst, Kultur sowie die Jugendhilfe im Rahmen von Live-Rollenspielen.<br \/>\n2.<br \/>\nDer Zweck des Vereins wird verwirklicht durch regelm\u00e4\u00dfig durchgef\u00fchrte, kulturelle, nichtkommerzielle Veranstaltungen. Beim Rollenspiel handelt es sich um eine Kulturform, die eng mit dem dem Improvisationstheater verwandt ist und eine Vielfalt an k\u00fcnstlerischen, historischen und sozialen Aspekten beinhaltet.<br \/>\n3.<br \/>\nInsbesondere bei Live-Rollenspielen mit historischer Thematik befassen sich Veranstalter*innen und Teilnehmer*innen zudem intensiv mit geschichtlichen Fragen und Traditionen. Jede*r Teilnehmer*in besch\u00e4ftigt sich ebenfalls mit handwerklichen T\u00e4tigkeiten, wie zum Beispiel der Herstellung passender historischer Kleidung und historischer Gebrauchsgegenst\u00e4nde f\u00fcr die jeweilige Veranstaltung. Es k\u00f6nnen auch gemeinsam Techniken der Materialverarbeitung erlernt und verfeinert werden. Die Teilnehmer*innen setzen diese Kenntnisse im Rahmen ihrer Darstellung um und tragen dadurch zu deren Erhalt bei. Unsere Veranstaltungen sind gepr\u00e4gt durch einen gro\u00dfen Anteil musikalischer Darbietungen mit historischen Vorbildern. Diese werden alleine oder in einerGruppe vorbereitet und f\u00f6rdern die musische Begabung aller Beteiligten.<br \/>\n4.<br \/>\nDurch unsere Veranstaltungen f\u00fchren wir Anf\u00e4nger, Jugendliche und Erwachsene an das Hobby Live-Rollenspiel heran. Dabei vermitteln wir ihnen eine Vorstellung davon, wie interessant und abwechslungsreich das Hobby ist und wie viel man dabei lernen kann. Au\u00dferdem bieten wir gezielt Veranstaltungen f\u00fcr Familien mit Kindern an.<br \/>\n5.<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3<\/strong><\/p>\n<p>Mitglieder und Mitgliedschaft<\/p>\n<p>1.<br \/>\nMitglied im Verein k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr werden.<br \/>\n2.<br \/>\nDie Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Bei Minderj\u00e4hrigen wird die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter ben\u00f6tigt. \u00dcber die Aufnahme in den Verein beschlie\u00dft der Vorstand durch einstimmigen Beschluss.<br \/>\n3.<br \/>\nDie Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, sowie das Eigentum und die Einrichtungen des Vereins nach Ma\u00dfgabe der Satzung und der von den Vereinsorganen gefassten Beschl\u00fcsse und Anordnungen zu benutzen. Sie k\u00f6nnen an den Mitgliederversammlungen teilnehmen, haben dort das Antragsrecht sowie Stimmrecht. Sie k\u00f6nnen das aktive Wahlrecht aus\u00fcben und ab vollendetem 18. Lebensjahr auch das passive Wahlrecht. Bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen des Vereins sind sie als Teilnehmer*innen bevorzugt, was sich auf Teilnahmepl\u00e4tze als auch Unkostenbeitrag bezieht.<br \/>\n4.<br \/>\nDie Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu unterst\u00fctzen. Sie sind zur Zahlung eines j\u00e4hrlichen Beitrags verpflichtet.<br \/>\n5.<br \/>\nDie Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erkl\u00e4rung des Mitgliedes zum Ende des Kalenderjahres, mit einer sechsw\u00f6chigen K\u00fcndigungsfrist;<br \/>\nDie Mitgliedschaft endet ebenfalls durch Tod, Aufl\u00f6sung des Vereins oder durch Ausschluss.<br \/>\n6.<br \/>\nEin Mitglied kann, nachdem ihm Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung gegeben worden ist, aus wichtigem Grund vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, insbesondere wegen<br \/>\na. vereinssch\u00e4digendem Verhaltens;<br \/>\nb. grober oder wiederholter Verst\u00f6\u00dfe gegen die Satzung;<br \/>\nc. Nichtzahlung von Beitr\u00e4gen trotz zweimaliger Mahnung.<br \/>\nDer Begriff &#8222;wichtiger Grund&#8220; erfasst generalklauselartig alle denkbaren Konstellationen die zum Vereinsausschluss f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong><\/p>\n<p>Ehrenmitglieder<\/p>\n<p>\u00dcber die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder haben Mitgliederrechte. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong><\/p>\n<p>Beitrag<\/p>\n<p>Die Mitglieder sind zur Zahlung eines j\u00e4hrlichen Beitrags verpflichtet. Die H\u00f6he des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. F\u00e4llig ist der Jahresbeitrag im 1. Quartal des laufenden Jahres.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong><\/p>\n<p>Vereinsorgane<\/p>\n<p>Die Organe des Vereines sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7<\/strong><\/p>\n<p>Vorstand<\/p>\n<p>1.<br \/>\nDer Vorstand besteht aus 1. Vorsitzende( r ), 2. Vorsitzende( r ), Schriftf\u00fchrer (in), Kassenwart und Materialwart.<br \/>\n2.<br \/>\nZur Vertretung des Vereins ist der\/die 1. Vorsitzende und der\/die 2. Vorsitzende einzeln berechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein betreffen und zu Leistungen von mehr als 500 Euro verpflichten bed\u00fcrfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.<br \/>\n3.<br \/>\nDer Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen sind und mindestens die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br \/>\n4.<br \/>\nDer\/die Schriftf\u00fchrer\/in besorgt den Schriftverkehr und die Protokollf\u00fchrung in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.<br \/>\n5.<br \/>\nDer Kassenwart hat die Kassengesch\u00e4fte des Vereins zu erledigen. Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Er hat mit Ablauf eines Gesch\u00e4ftsjahres die Kassenb\u00fccher abzuschlie\u00dfen und die Abrechnung den Kassenpr\u00fcfern zur \u00dcberpr\u00fcfung vorzulegen.<br \/>\n6.<br \/>\nDer Materialwart ist f\u00fcr die Verwaltung des Inventars zust\u00e4ndig. Ihm obliegen die Instandhaltung und Beschaffung des vereinseignen Materials und dessen Erfassung in einer Inventarliste. Im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit ist er verf\u00fcgungsberechtigt bis zu 50 Euro im Monat.<br \/>\n7.<br \/>\nDer Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gew\u00e4hlt. Seine Mitglieder bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Wahl zu berufen.<br \/>\n8.<br \/>\nDer\/die 1. Vorsitzende beruft und leitet die Sitzung des Vorstandes. Er\/Sie ist verpflichtet den Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder aber wenn dies von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt wird.<br \/>\n9.<br \/>\nDer Vorstand ist berechtigt, Aussch\u00fcsse zu seiner Unterst\u00fctzung beim Ablauf des Vereinsgeschehens einzusetzen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8<\/strong><\/p>\n<p>Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>1.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung findet mindesten einmal im Jahr statt. Sie ist oberstes Organ des Vereins. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Wenn ein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird, muss diesem Folge geleistet werden. Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Mitglieder beschlossen werden. Stimmenenthaltungen bleiben f\u00fcr die Entscheidung unber\u00fccksichtigt.<br \/>\n2.<br \/>\nDie Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich, unter Mitteilung der Tagesordnung, mindestens drei Wochen im voraus. Weitere Mitgliederversammlung finden statt, wenn es der Vorstand beschlie\u00dft oder ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorsitzenden beantragt.<br \/>\n3.<br \/>\nAus Ihrer Mitte w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung den Vorstand sowie zwei Kassenpr\u00fcfer. Des weiteren beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung \u00fcber die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge, Satzungs\u00e4nderungen, Ehrungen und alle Fragen, die keinem Vereinsgremium zugewiesen werden k\u00f6nnen. Sie erteilt nach Vorlage des Kassenpr\u00fcferberichts dem Vorstand Entlastung.<br \/>\n4.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ber\u00e4t und beschlie\u00dft \u00fcber Rechtshandlungen, die den Verein betreffen und zu Leistungen von mehr als 500 Euro verpflichten.<br \/>\n5.<br \/>\n\u00dcber Antr\u00e4ge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Antr\u00e4ge mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand des Vereins eingegangen sind. Dringlichkeitsantr\u00e4ge d\u00fcrfen nur behandelt werden, wenn die anwesenden Mitglieder mit zwei Drittel Mehrheit beschlie\u00dfen, dass sie diese Tagesordnungspunkte aufgenommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungs\u00e4nderung ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9<\/strong><\/p>\n<p>Haftung<\/p>\n<p>F\u00fcr die aus dem Vereinsbetrieb entstehenden Sch\u00e4den und Sachverluste haftet der Verein den Mitgliedern gegen\u00fcber nicht. Die pers\u00f6nliche Haftung der f\u00fcr den Verein handelnden Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10<\/strong><\/p>\n<p>Aufl\u00f6sung<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur von einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, die keine weiteren Tagesordnungspunkte behandeln darf und zu der die Einladungsfrist mindestens einen Monat betragen muss. Zur Beschlussfassung bedarf es der zwei Drittel Mehrheit. F\u00fcr den Fall der Aufl\u00f6sung werden der\/die 1. Vorsitzende, der Kassenwart und der\/die Schriftf\u00fchrer\/in zu Liquidatoren bestellt. Deren Rechte und Pflichten richten sich nach \u00a7 47 ff BGB. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins geht das Vereinsverm\u00f6gen an die SOS Kinderd\u00f6rfer Organisation. Der 1. Vorsitzende hat die Aufl\u00f6sung beim Amtsgericht anzumelden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Download der Satzung [2020] (pdf) \u00a71 Name und Sitz Der Verein tr\u00e4gt den Namen Chaos-LARP e.V., Verein f\u00fcr Live-Rollenspiel und erlebte Geschichte. Der Verein hat seinen Sitz in Koblenz. \u00a7 2 Zweck des Vereins 1. 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